Organisatorisches

Da ich Wahllogopädin bin, ist eine direkte Kassenverrechnung nicht möglich.

Damit eine logopädische Therapie begonnen werden kann, ist eine ärztliche Verordnung nötig. Um Geld von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, muss diese Verordnung bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt werden.

Die Kosten für eine Therapieeinheit richten sich nach der jeweiligen Dauer (T1, T2, T3).